TVO-Maßnahmepläne:
Umsetzung ohne Investition
Desinfektionsvorhaltung
durch Dienstleistung mit unseren mobilen Desinfektionsanlagen
Betriebliche Sofortmaßnahmen im Falle einer Grenzwertüberschreitung gemäß §9 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)
Für den Fall einer Desinfektionsmaßnahme durch Anordnung des Gesundheitsamtes sollte das Wasserversorgungsunternehmen über die technischen Ausrüstungen zu deren Umsetzung verfügen.

Dies kann jetzt auch durch einen Vorhaltungsvertrag mit einem Dienstleister abgedeckt werden. Dadurch kann dieser Teil der neuen TVO durch eine günstige Jahrespauschale mit wenig Aufwand erfüllt werden.
Konzept
Neben der Herstellung und Lieferung mobiler Desinfektionsanlagen bieten wir auch die Full-Service-Dienstleistung an.

Dazu stehen verschiedene Desinfektionsanlagen für Netz-Desinfektionen mit Einsatzbereichen bis zu 120 m³/h oder für Bypass-Desinfektionen (z.B. ab Wasserwerksausgang) mit Einsatzbereichen bis zu 3000m³/h zur Verfügung. Für die größeren Durchflussmengen kann eine externe Durchflussmessung und eine spezielle Dosiereinrichtung in das Konzept integriert werden.
Vorteile:
- keine hohen Investitionskosten
- keine Personalschulungen
- kompetente Leistung und Abwicklung im Einsatzfall durch geschultes Personal und eine hochwertige Anlagentechnik
- Technische Verantwortung intelligent organisiert
Fordern Sie unser Angebot und einen Konzeptentwurf für Ihr Anforderungsprofil an!